Aktuelle Meldungen
Parterstadt Fougeres
Der Stadtverband der CDU wünscht der Delegation aus Bad Münstereifel eine angenehme Reise vom 15. - 19. September und gute Gespräche in unserer Partnerstadt Fougeres.


Kommen Sie mit!!!

Rotweinwanderung mit der CDU
Bad Münstereifel
Am Samstag, den 10. September findet wieder die traditionelle Rotweinwanderung der CDU statt.
Abfahrt ist um 14:00 Uhr am Bahnhof in Bad Münstereifel. Nachdem wir von Mayschoß bis zur Forstwalder Hütte gewandert sind, schließt sich dort die Weinprobe an. Am frühen Abend kehren wir bei der Winzerfamilie Becker in Rech ein. Rückfahrt nach Bad Münstereifel gegen 22:00 Uhr.
Die Kosten für die Teilnahme betragen 15 Euro.
Anmeldungen bei Siegfried Berg Tel. 02253-7259

Schöne Ferien!
Unsere 10 Standpunkte
Pressemitteilung
vom 19.07.2011
Argumente der CDU-Stadtratsfraktion zu ihrer Entscheidung über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kneippkur-Betriebe
Das Kurwesen in der Stadt Bad Münstereifel hat eine lange Tradition. Seit Anfang des
20. Jahrhunderts wird diese Behandlungsform angeboten. Seit 1967 führt unsere Stadt den Zusatz "Bad" und seit 1974 wird die konkrete Art mit dem Zusatz "Kneipp-Heilbad". ergänzend geführt.
Die CDU-Stadtratsfraktion befürwortet grundsätzlich, dass der Status der Stadt
Bad Münstereifel als staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad erhalten bleibt.
Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die Betriebe, die von der Kneipp-Kur profitieren wollen und an dem Erhalt des Kneipp-Heilbad-Status interessiert sind, selbst etwas tun um diesen Status zu erhalten.
Eine Subventionierung von Betrieben, die Kneippkureinrichtungen vorhalten wollen, lehnt die CDU-Fraktion jedoch aus folgenden Gründen ab:
- 1. Die Stadt Bad Münstereifel befindet sich im Nothaushaltsrecht. Hierdurch ist die Stadt an vielen Stellen gezwungen, Sparmaßnahmen durchzusetzen. Hierzu zählen auch Sparmaßnahmen, die niemandem gefallen und nur kleine vierstellige Beträge freisetzen (z.B. Kinderspielplätze, Einschnitte in die Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Straßen- und Wegunterhaltung und vieles Andere).
2. Die bisherigen Sparbemühungen würden durch die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen in sechsstelliger Höhe konterkariert. - 3. Das Kriterium, dass in den Betrieben 100 Betten vorgehalten werden müssen, ist nach der dem Rat vorliegenden Beschlussvorlage nicht gesichert.
4. Es ist auch nicht gesichert, dass mindestens drei vollständig auf die Kneipp-Therapie eingestellte Betriebe, wie im § 5 Ziffer 1 des Kurortegesetz (KOG) des Landes NRW gefordert wird, dauerhaft ihren Betrieb aufrecht erhalten.
5. Die Kurorteförderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) von derzeit jährlich rund. 130.000 € wird laut Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 08.07.2011 voraussichtlich ab 2012 eingestellt.
6. Auch wenn die Kurorteförderung nicht eingestellt würde, erhielte die Stadt Bad Münstereifel auch als „Heilklimatischer Kurort nach § 6 KOG oder als Kneipp-Kurort nach § 7 KOG eine ähnliche Kurorteförderung.
7. Kurtaxe kann gemäß § 11 KAG auch dann erhoben werden, wenn der Status als staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad wegfiele. Danach können z.B. auch „Heilklimatischer Kurorte nach § 6 KOG oder als Kneipp-Kurorte nach § 7 KOG Kurtaxe erheben (siehe Stadt Schleiden, Gemeinde Heimbach).
8. Andere Zuschüsse (z.B. Leader-Programm) können weiterhin wie bisher beantragt werden (Beispiel: Gemeinde Nettersheim). Fraglich ist hier nur ob die durch die Stadt Bad Münstereifel zu erbringende Ko-Finanzierung ohnehin wegen des Nothaushaltsrechts nicht darstellbar ist und eine Förderung deshalb nicht möglich ist.
9. Die Auswahl der Betriebe, die für die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen ins Auge gefasst sind, ist rein zufällig. Es liegen keinerlei Auswahlkriterien vor, die die Auswahl der zu fördernden Betriebe transparent machen.
10. Es besteht keinerlei Wirtschaftlichkeitsberechnung, wonach sich die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für die Stadt Bad Münstereifel oder die Unternehmen im Stadtgebiet kurz-, mittel- oder langfristig lohnt. - Auch nach einem Wegfall des Status als staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad bliebe der eigentlich werbewirksame Name BAD MÜNSTEREIFEL erhalten.
Die CDU klärt auf
Thema Dichtigkeitsprüfung für private Hausanschlüsse
- welche Fristen gelten dann nun?
Bitte fallen Sie nicht auf Anzeigen der Kanalsanierungsunternehmen herein, die Ihnen mitteilen wollen, dass die Prüfergebnisse in Kirspenich bis zum 31.12.2011 vorliegen müssen!

Die Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel hat mittlerweile diverse Bürgerinformationen zu diesem Thema veröffentlicht. Leider wissen viele Bürger immer noch nicht genau, wie sie sich richtig verhalten sollen. Erst wurden komplette Ortschaften zu Wasserschutzgebieten erklärt und auch für Arloff-Kirspenich und Kalkar sollte die Frist zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung bis zum 31.12.2011 gelten. Das ist falsch! Inzwischen zeichnet sich über alle Pateigrenzen hinweg ab, dass das ganze Gesetz auf Landesebene gelockert werden soll und auch die Stadt hat sich an diese neue Situation orientiert, weil auch wir politisch Druck gemacht haben.
Ebenso gibt es Unternehmen, die die Bürger verunsichern möchten mit der Angabe von Fristen, die so nicht zutreffend sind. Deshalb möchten wir Sie informieren!
Dichtigkeitsprüftermin - was muss ich beachten?
Die Prüfung meines Hausanschlusses muss ich zum 31.12.2011 durchführen wenn :
- 1. das Grundstück innerhalb der Wasserschutzzone liegt und
- 2. die private Abwasserleitung vor dem 01.01.1965 hergestellt wurde bzw.
- 3. die private Abwasserleitung nach dem 01.01.1996 hergestellt wurde
Der Tatbestand gemäß Nr. 3.) ist nicht Bestandteil § 61 a LWG, sondern ergibt sich vielmehr daraus, dass seither bereits eine Dichtheitsprüfung nach der Landesbauordnung vorgeschrieben war. Wurde die Prüfung durchgeführt, so gilt das entsprechend erforderliche Formular (§ 66 LBauO) als erstmalige Dichtheitsprüfung und wäre den Stadtwerken vorzulegen. Anderenfalls wäre die Dichtheitsprüfung kurzfristig nachzuholen.

Die Prüfung meines Hausanschlusses muss ich zum 31.12.2015 oder auch später* durchführen wenn :
-
1. Das Grundstück liegt im Wasserschutzgebiet (blauer Bereich) und das
-
Haus wurde zwischen 01.01.1965 und 31.12.1995 erbaut
-
2. Grundstücke außerhalb des Wasserschutzgebietes, also hier der
-
komplette Hardtberg und der Flettenberg oberhalb der Wahlengasse und
-
Teile von Arloff und Kirspeních
* Die Bewertung mit der endgültigen Fristsetzung für Grundstücke, die außerhalb des Wasserschutzgebietes liegen, werden noch im nächsten Werksausschussberaten. Landesweit zeichnet sich eine Tendenz ab, dass eine Fristenverlängerung bis zum Jahre 2023 möglich erscheint.
Diese wichtigen Informationen werden in Kürze auch an alle Haushalte im Dorf verteilt werden, die nicht "täglich im Netz surfen"!
Martin Mehrens, 19. Juni
Zwischenbilanz Trägerwechsel Kindergarten
erfolgreiche Zwischenbilanz für die Kindergartenübertragung
an das DRK
Im Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften mit der Sitzung vom 12. April wurde von Herrn Klöcker, Geschäftsführer Soziale Dienste des DRK Kreis Euskirchen, eine Zwischenbilanz des erfolgten Trägerwechsels von der Stadt auf das DRK und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung vorgetragen.
Die Zuhörer konnten sich davon überzeugen, dass es keine Verlierer bei der Übertragung der Kindergärten gegeben hat. Der Standard für unsere Kinder konnte in allen Einrichtungen mindestens gehalten werden, die Eltern äußern sich sehr zufrieden und die Erzieherinnen haben ihre Ängste mit der Übertragung zum DRK längst abgelegt. Im Bereich der Fortbildung konnte durch diverse Maßnahmen inklusive einer guten Qualitätsüberwachung eine Steigerung des Qualitätsangebotes nachhaltig erreicht werden. Die negative demografische Entwicklung mit den Geburtenzahlen der Kinder könnte mittelfristig möglicherweise zu Schließungen einzelner Gruppen führen. Dieser Tatbestand ist jedoch dem Träger nicht anzulasten.
Die CDU und die Grünen / Bündnis 90 haben trotz erheblichem Gegenwind der anderen Parteien, der Elternschaft und den Erzieherinnen damals dieses zu Recht emotionale Thema zur jetzigen Entscheidung geführt. Wir sind froh darüber und halten fest, dass "manchmal Politik auch erst hinterher Spaß macht". Wichtig ist, dass es unseren Kindern gut geht und sich prima in ihrer Umgebung entwickeln können!
Martin Mehrens
Stadtrat und Pressesprecher der CDU-Fraktion Bad Münstereifel
Neuwahlen

Kreisparteitag wählt neuen Vorstand
Die Ergebnisse auf einen Blick:
Vorsitzender: Detlef Seif, MdB

Stellvertretende Vorsitzender: Ruth Schmitz, Michael Joepen,
Ludger Müller-Freitag
(Foto: Hilgers, Kölnische Rundschau)
15 Beisitzer: Klaus Voussem, MdL, Dr. Sabine Dirhold, Sabine
Preiser-Marian, Philip Hodecker, Ute Stolz, Dr. Marion Gierden-
Jülich, Denise Becker, Ferdi Geißer, Thomas Schiefer, Boris
Brandhoff, Ursula Lorbach, Ingo Bings, Maria Zibell, Dominik
Schmitz, Junker Heinz-Willi
Neues aus Kirspenich
Gute Nachricht für unsere Kinder auf dem Flettenberg in Kirspenich!
Markus Thelen hat von den Aufruf gehört und sich spontan bereiterklärt die Patenschaft mit der Pflege der Anlage zu übernehmen. Ulli Ley von der Stadtverwaltung und Martin Mehrens haben sich persönlich bei der Familie für die Zusage bedankt. So kann der Kinderspielplatz zum Glück der Kinder weiter genutzt werden.

Veranstaltungshinweis
Einladung Kreisparteitag
Am 20. Mai um 18:00 Uhr (17:00 Uhr Einlass) im "City Forum" Euskirchen

Im öffentlichen Teil der Veranstaltung begrüßen wir recht herzlich unseren Bundesminister und Landesparteivorsitzenden
Dr. Norbert Röttgen
Ab 19.45 Uhr beginnt dann der Kreisparteitag für die Mitglieder.
Wir bitte Interessierte aus Bad Münstereifel für eventuelle Fahrgemeinschaften an den Vorstand des Stadtverbandes heranzutreten.
Veranstaltungshinweis
Einladung zur konstituierenden Vorstandssitzung
des CDU Stadtverbandes Bad Münstereifel
Hotel "Zur Post"
Unnaustr. 9 in Bad Münstereifel
am Di., den 27. Mai um 20:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Regularien
2. Kooptation in den Stadtverbandsvorstand
3. Finanzausstattung der Arbeitskreise
4. Mitgliederversammlung 2011 Sachstand
5. Verschiedenes
u.a. Entwicklungskonzept Bad Münstereifel und Personalsituation
in den Wahlkreisen
gez. Bernhard Ohlert (Stadtverbandsvorsitzender)

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