CDU-Antrag
DER CDU-ANTRAG IST UMGESETZT
Weitere Unterhaltung der Kinderspielplätze in Bad Münstereifel
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die CDU-Stadtratsfraktion beantragt:
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1. Die Dorfgemeinschaften aller Dörfer in denen Kinderspielplätze vorhanden sind und die Bürger der Kernstadt Bad Münstereifels werden um Mitverantwortung für ihre örtlichen Spielplätze gebeten. Dies bedeutet einen umfassenden Pflegeauftrag für diese Dorfgemeinschaften und für die evtl. zu gründenden Patenschaften zum Erhalt der Spielplätze.
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2. Die sicherheitstechnischen Kontrollen und die Betreuung der TÜV-Prüfungen verbleiben bei der Stadt Bad Münstereifel. Die Haftung bleibt bei der Stadt Bad Münstereifel.
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3. Schließungen sind auf Betreiben oder mit Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinschaften möglich.
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4. Im Falle der Schließung eines Kinderspielplatzes ist der Ortsgemeinschaft das entsprechende Grundstück für Gemeinwohlzwecke anzubieten. Dabei kann das betreffende Grundstück, falls von der örtlichen Gemeinschaft so gewollt, Nebenkostenfrei für die Dorfgemeinschaft in das Eigentum dieser örtlichen Gemeinschaft überführt werden. Durch einen symbolischen Kaufpreis (1,-€-Gestaltung) wird das ehrenamtliche Engagement der Dorfvereine gewürdigt. In einem solchen Fall sind rechtsfähige Vereinsstrukturen zu schaffen, die das entsprechende Grundstück für Gemeinwohlzwecke in der Ortschaft als Eigentümer vorhalten.
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5. Die Kinderspielplätze ohne Pflegeübertragung an Dorfgemeinschaften/Patenschaften sind zu schließen. Dies gilt auch für die Waldspielplätze.
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Begründung:
Für die CDU-Fraktion sind Subsidiarität und Solidarität eng miteinander verknüpft. Die kleinen, örtlichen Gemeinschaften werden gebeten das ihnen Mögliche unternehmen, um die ihnen liebgewonnenen örtlichen Strukturen zu erhalten. Diese Möglichkeiten sind jedoch individuellen Grenzen unterworfen, sobald diese Grenzen überschritten werden , sollen die größeren örtlichen Gemeinschaften im Sinne einer Solidargemeinschaft für die kleineren Gemeinschaften helfend eingreifen. Damit möglichst viele örtliche Kinderspielplätze erhalten werden können, müssen auch die an Kindern reicheren Dorfgemeinschaften einen Solidarbeitrag zu Gunsten der Schwächeren leisten. Deshalb sind die Lasten der Kosteneinsparungen gleichmäßig auf die Orte mit Kinderspielplätzen zu verteilen. Sicherheitstechnische Kontrollen fordern den örtlichen Gemeinschaften einen solchen Aufwand ab, dass es unsinnig erscheint, diesen Aufwand auf die örtlichen Gemeinschaften herunter zu brechen. Ein entsprechend geschulter „Sicherheitsinspektor" seitens der Stadtverwaltung steht 25 oder gar 38 „Sicherheitsinspektoren" der Dorfgemeinschaften gegenüber. Der Schulungsaufwand stiege, insgesamt gesehen, enorm und wäre auch den Kostenaufwand betreffend mehr als ineffizient. Der Abschluss einer für jede Dorfgemeinschaft abzuschließenden, adäquaten Haftpflichtversicherung führt auch zu einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand für die Gesamtheit der Kinderspielplätze/Spielplatzbetreiber; deswegen ist weiterhin die Haftung bei der Stadt Bad Münstereifel anzusiedeln.
Kompensatorisch kämen weitere Beteiligungen der Ortsgemeinschaften an Pflege- und Erhaltung der örtlichen Grün- und Beetflächen zur Entlastung des städtischen Bauhofes in Frage. Eine Dorfgemeinschaft kann zu dem Schluss kommen, dass sie zukünftig keinen Kinderspielplatz mehr benötigt.
Damit ein örtlicher, öffentlicher Platz erhalten bleibt, ist, eine geeignet, die örtliche Gemeinschaft zu stärken. Die gesamte Verantwortung geht mit einer Eigentumsübertragung an einen rechtsfähigen Verein über.
Durch den Wegfall des Spielplatzrisikos, ist eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geeignet, Haftungsrisiken abzufedern. Eine solche Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist essentiell und auch für eine örtliche Gemeinschaft finanziell überschaubar und damit tragbar. Durch eine solche Maßnahme kann einem eventuellem Wunsch von Dorfgemeinschaften nach Erhalt eines „sozio-kulturellen Treffpunktes" entsprochen werden, ohne den städtischen Haushalt zu belasten, es kommt sogar zu einer nennenswerten Entlastung bei den entsprechenden Haushaltstiteln. Eine fehlende Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen indiziert ein fehlendes Interesse einer Dorfgemeinschaft oder von Bürgern für den Erhalt ihrer Infrastruktur.
In einem solchen Fall des Desinteresses ist nicht einsehbar, dass die Solidarität der übrigen Dorfgemeinschaften und Bürger eingefordert wird. Ohne Subsidiarität gibt es keine Solidarität. Deshalb sind solche, auf Desinteresse seitens der Bürger stoßende Einrichtungen zu schließen. Die 3 Waldspielplätze sind wegen fehlenden Interesses der Bad Münstereifeler Bürger zu schließen. In Zeiten des Nothaushaltes und einer finanziellen Notlage ohnegleichen, und in Anbetracht der unumgänglichen Leistungseinschränkungen für unsere Bürger, sind solche Vorhaltungen, wie Waldspielplätze für auswärtige Besucher ein nicht mehr zu finanzierender Luxus, den sich die Stadt Bad Münstereifel und ihre Bürger bei bedrohter, ihnen dienender Infrastruktur, nicht mehr leisten können und wollen.





























































