Die CDU klärt auf
Thema Dichtigkeitsprüfung für private Hausanschlüsse
- welche Fristen gelten dann nun?
Bitte fallen Sie nicht auf Anzeigen der Kanalsanierungsunternehmen herein, die Ihnen mitteilen wollen, dass die Prüfergebnisse in Kirspenich bis zum 31.12.2011 vorliegen müssen!

Die Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel hat mittlerweile diverse Bürgerinformationen zu diesem Thema veröffentlicht. Leider wissen viele Bürger immer noch nicht genau, wie sie sich richtig verhalten sollen. Erst wurden komplette Ortschaften zu Wasserschutzgebieten erklärt und auch für Arloff-Kirspenich und Kalkar sollte die Frist zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung bis zum 31.12.2011 gelten. Das ist falsch! Inzwischen zeichnet sich über alle Pateigrenzen hinweg ab, dass das ganze Gesetz auf Landesebene gelockert werden soll und auch die Stadt hat sich an diese neue Situation orientiert, weil auch wir politisch Druck gemacht haben.
Ebenso gibt es Unternehmen, die die Bürger verunsichern möchten mit der Angabe von Fristen, die so nicht zutreffend sind. Deshalb möchten wir Sie informieren!
Dichtigkeitsprüftermin - was muss ich beachten?
Die Prüfung meines Hausanschlusses muss ich zum 31.12.2011 durchführen wenn :
- 1. das Grundstück innerhalb der Wasserschutzzone liegt und
- 2. die private Abwasserleitung vor dem 01.01.1965 hergestellt wurde bzw.
- 3. die private Abwasserleitung nach dem 01.01.1996 hergestellt wurde
Der Tatbestand gemäß Nr. 3.) ist nicht Bestandteil § 61 a LWG, sondern ergibt sich vielmehr daraus, dass seither bereits eine Dichtheitsprüfung nach der Landesbauordnung vorgeschrieben war. Wurde die Prüfung durchgeführt, so gilt das entsprechend erforderliche Formular (§ 66 LBauO) als erstmalige Dichtheitsprüfung und wäre den Stadtwerken vorzulegen. Anderenfalls wäre die Dichtheitsprüfung kurzfristig nachzuholen.

Die Prüfung meines Hausanschlusses muss ich zum 31.12.2015 oder auch später* durchführen wenn :
-
1. Das Grundstück liegt im Wasserschutzgebiet (blauer Bereich) und das
-
Haus wurde zwischen 01.01.1965 und 31.12.1995 erbaut
-
2. Grundstücke außerhalb des Wasserschutzgebietes, also hier der
-
komplette Hardtberg und der Flettenberg oberhalb der Wahlengasse und
-
Teile von Arloff und Kirspeních
* Die Bewertung mit der endgültigen Fristsetzung für Grundstücke, die außerhalb des Wasserschutzgebietes liegen, werden noch im nächsten Werksausschussberaten. Landesweit zeichnet sich eine Tendenz ab, dass eine Fristenverlängerung bis zum Jahre 2023 möglich erscheint.
Diese wichtigen Informationen werden in Kürze auch an alle Haushalte im Dorf verteilt werden, die nicht "täglich im Netz surfen"!
Martin Mehrens, 19. Juni
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