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Pressemitteilung

vom 19.07.2011

 

Argumente der CDU-Stadtratsfraktion zu ihrer Entscheidung über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kneippkur-Betriebe

 

Das Kurwesen in der Stadt Bad Münstereifel hat eine lange Tradition. Seit Anfang des
20. Jahrhunderts wird diese Behandlungsform angeboten. Seit 1967 führt unsere Stadt den Zusatz  "Bad" und seit 1974 wird die konkrete Art mit dem Zusatz "Kneipp-Heilbad". ergänzend geführt.

Die CDU-Stadtratsfraktion befürwortet grundsätzlich, dass der Status der Stadt
Bad Münstereifel als staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad erhalten bleibt.

Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die Betriebe, die von der Kneipp-Kur profitieren wollen und an dem Erhalt des Kneipp-Heilbad-Status interessiert sind, selbst etwas tun um diesen Status zu erhalten.

Eine Subventionierung von Betrieben, die Kneippkureinrichtungen vorhalten wollen, lehnt die CDU-Fraktion jedoch aus folgenden Gründen ab:

 

  1. 1. Die Stadt Bad Münstereifel befindet sich im Nothaushaltsrecht. Hierdurch ist die Stadt an vielen Stellen gezwungen, Sparmaßnahmen durchzusetzen. Hierzu zählen auch Sparmaßnahmen, die niemandem gefallen und nur kleine vierstellige Beträge freisetzen (z.B. Kinderspielplätze, Einschnitte in die Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Straßen- und Wegunterhaltung und vieles Andere).

    2. Die bisherigen Sparbemühungen würden durch die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen in sechsstelliger Höhe konterkariert.
  2. 3. Das Kriterium, dass in den Betrieben 100 Betten vorgehalten werden müssen, ist nach der dem Rat vorliegenden Beschlussvorlage nicht gesichert.

    4. Es ist auch nicht gesichert, dass mindestens drei vollständig auf die Kneipp-Therapie eingestellte Betriebe, wie im § 5 Ziffer 1 des Kurortegesetz (KOG) des Landes NRW gefordert wird, dauerhaft ihren Betrieb aufrecht erhalten.

    5. Die Kurorteförderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) von derzeit jährlich rund. 130.000 € wird laut Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 08.07.2011 voraussichtlich ab 2012 eingestellt.

    6. Auch wenn die Kurorteförderung nicht eingestellt würde, erhielte die Stadt Bad Münstereifel auch als „Heilklimatischer Kurort nach § 6 KOG oder als Kneipp-Kurort nach § 7 KOG eine ähnliche Kurorteförderung.

    7. Kurtaxe kann gemäß § 11 KAG auch dann erhoben werden, wenn der Status als staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad wegfiele. Danach können z.B. auch „Heilklimatischer Kurorte nach § 6 KOG oder als Kneipp-Kurorte nach § 7 KOG Kurtaxe erheben (siehe Stadt Schleiden, Gemeinde Heimbach).

    8. Andere Zuschüsse (z.B. Leader-Programm) können weiterhin wie bisher beantragt werden (Beispiel: Gemeinde Nettersheim). Fraglich ist hier nur ob die durch die Stadt Bad Münstereifel zu erbringende Ko-Finanzierung ohnehin wegen des Nothaushaltsrechts nicht darstellbar ist und eine Förderung deshalb nicht möglich ist.

    9. Die Auswahl der Betriebe, die für die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen ins Auge gefasst sind, ist rein zufällig. Es liegen keinerlei Auswahlkriterien vor, die die Auswahl der zu fördernden Betriebe transparent machen.

    10. Es besteht keinerlei Wirtschaftlichkeitsberechnung, wonach sich die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für die Stadt Bad Münstereifel oder die Unternehmen im Stadtgebiet kurz-, mittel- oder langfristig lohnt.
  3. Auch nach einem Wegfall des Status als staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad bliebe der eigentlich werbewirksame Name BAD MÜNSTEREIFEL erhalten.

 

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